FAQ-Reader

Nützliche Helfer

Nützliche Informationen zur Versorgung.

Die unabhängige Patientenberatung
bietet eine kostenlose Beratung für Patienten vor Ort, am Telefon oder per Email.

Hilfsmittelkatalog
Hier kann nach jedem Hilfsmittel gesucht werden,
welches gegebenenfalls auch vom Arzt verordnet werden kann.

Hausnotruf:
Das Deutsche Rote Kreuz,  der Malteser Hilfsdienst der Arbeiter-Samariter-Bund oder die Johanniter bieten sog. Hausnotrufe an.
Intelligente GPS - unterstützte  Überall-Notruf-Ortungs-Armband-Uhren werden von cares.watch angeboten.

Euro WC-Schlüssel:
Der Euro WC-Schlüssel ist ein europaweit einheitliches Schließsystem mit einem Einheitsschlüssel für körperlich beeinträchtigte Menschen um ihnen einen selbständigen und kostenlosen Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu ermöglichen. Angeboten wird dieser Schlüssel vom CBF (Club der Behinderten und ihrer Freunde), Darmstadt unter dem Link WC-Schlüssel
Um einem Mißbrauch vorzubeugen muss mindestens eine 70%ige Schwerbehinderung vorliegen und mindestens das Behindertenkennzeichen G im Behindertenausweis vermerkt sein.
Bei besonderen Krankheiten, oder wenn ein Ausweis nicht vorgelegt werden kann, hilft immer auch die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Näheres zu CBF erfahren Sie im Link.

Fahrtkostenerstattung:
Außergewöhnlich Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen aG können beim Landratsamt einen Zuschuss für Fahrdienste erhalten.
Näheres erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt.

Freibetrag oder Rückerstattung zuviel bezahlter Arzt-/Behandlungskosten:
Sie sind chronisch krank! Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen entsprechenen Antrag, den Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen lassen müssen.
Näheres erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

Parkerleichterung:
Sie sind Schwerbehindert und haben ein "G" oder "B" im Schwerbehindertenausweis!
Beantragen Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Parkerleichterung (orangener Ausweis)
Dieser Parkausweis verschafft Ihnen Sonderregelungen im Straßenverkehr und gilt für die ganze Bundesrepublick Deutschland.

Behinderte können sich von KFZ-Steuer befreien lassen oder haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Entsprechende Anträge erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt.

Fahrtauglichkeitsprüfung:
Sie können auf Grund Ihrer Behinderung keinen Schaltwagen oder keinen Automatikwagen mehr fahren!
Spezialisierete Firmen rüsten Ihr Auto nach Ihren Bedürfnissen um.
In besonderen Fällen muß eine Fahrprüfung abgelegt werden.
Für Ihre Fahrtauglichkeit sind Sie selber verantwortlich.
Bei Bedenken melden Sie sich bei der Zulassungsstelle zur Überprüfung.

Zuschuss beim Autoumbau
Benötigen Sie einen behindertengerechten Autoumbau ist dafür ein Zuschuss möglich.
Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse

Rolliaufkleber fürs Auto
Achtung: Der Aufkleber berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparplatz

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!

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