Mobilität
Jeder Mensch, auch der Behinderte, hat ein grundlegendes Recht zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft. Eine wichtige Rolle spielt bei Behinderten eine möglichst große - idealerweise selbstständige - Mobilität.
In vielen Fällen läßt sich in etwa ein Auto behindertengerecht umbauen oder ein Rollstuhl kann speziell nach Ihren Bedürfnissen hergestellt oder hergerichtet werden.
In der "Firmensuche Mobilität" finden Sie u. a. Informationen über spezialisierte Autowerkstätten und Rollstuhlhersteller, die hier gerne Ihre Wünsche nach neuesten technischen Möglichkeiten erfüllen.
In diesem Zusammenhang einige weitere nützliche Tipps (ohne Gewähr):
Zuschüsse bei der KFZ-Steuer ab 50% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G, aG, Bl oder für Gehörlose.
Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln im Umkreis von 50km vom Wohnort bei 50% Schwerbehinderung mit G, aG, Bl oder für Gehörlose.
Beim Autokauf (Neuwagen) sind je nach Hersteller Rabatte zwischen 10 und 25% möglich.
Die Fahrt mit dem Auto zum Arzt oder in die Krankengymnastik kann bei der Krankenkasse beantragt werden.