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Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte, Urteil des BAG vom 24.06.2021 (AZ: 5 AZR 505/20)

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes müssen ausländische Pflegekräfte nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden.

Dieses Urteil hat inzwischen zu kontroversen Diskussionen auch auf politischer Ebene geführt. Während die SPD (Arbeitsminister Hubertus Heil) und auch die Gewerkschaften das Urteil generell begrüßen, wird es seitens des Bundesgesundheitsministeriums (Jens Spahn) und auch des Vorstandes bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz (Eugen Brysch), bei allem prinzipiellen Verständnis,  kritisch gesehen.

Nach den Unterstützungsleistungen im gegenwärtigen Pflegerecht wären 24h-Betreuungen von vielen Pflegebedürftigen schlicht nicht mehr finanzierbar. Daher ist die Politik aufzufordern, hier schnellstens eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird.

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