Steuerliches: Verdoppelung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung ab 2021
Menschen mit Behinderung können in der Steuererklärung entweder die Kosten der Behinderung einzeln nachweisen – oder unbürokratisch einen Pauschalbetrag beanspruchen. Erstmals nach 45 Jahren erhöht der Fiskus die Behinderten-Pauschbeträge: Der Bundesrat hat das Gesetz vor einer Woche verabschiedet. Ab 2021 gelten die doppelten Beträge und die Systematik wird modernisiert. (Quelle des Zitats: Newsletter@finanz.de; www.finanztip.de/finanztip-email/kw20204)